SATZUNG der Stadt Würzburg über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Heuchelhof H 1”
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Satzung vom 11. November 2004 (MP und VBl Nr. 287 vom 10. Dezember 2004) Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Würzburg folgende Satzung: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan 1:5000 des Fachbereiches Planen vom 4. Oktober 2004 abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. Das insgesamt 21,3 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet „Heuchelhof H 1“ festgelegt. In diesem Bereich liegen städtebauliche und soziale Missstände vor, die durch entsprechende bauliche und soziale Maßnahmen verringert bzw. beseitigt werden sollen. § 2 Verfahren Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt (§ 142 Abs. 4). Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB Anwendung. § 4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am 10. Dezember 2004 rechtsverbindlich. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen. Die Satzung mit Begründung und Lageplan kann während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus, Fachbereich Planen, FA Stadtentwicklung und Stadterneuerung, Zi.-Nr. 26 (Tel.Nr. 0931/37-2486) von jedermann eingesehen werden. |